Tool-Co Irrgang, Marquardt Werkzeug OHG, Alt-Lichtenrade 2, D-12305 Berlin, Fon: 030 / 746 36 71, Fax: 030 / 746 43 58, e-Mail: info@feuerwehrkoffer.de

Rechtliches

§ 42a WaffG
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten,

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.


(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.


(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3

liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Alle Angaben ohne Gewähr.
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